Ausbildung in profes­sio­neller Fußpflege 

Teil­zeit (Berufs­be­glei­tend)

Ausbil­dungs­dauer

3 Monate

Unter­richts­zeiten

Montag bis Mitt­woch 18.00 – 21.00 Uhr

Voraus­set­zungen

Mindest­alter 17 Jahre, Hauptschulabschluß

Zukunfts­markt: Fußpflege

Die Nach­frage nach kompe­tenter Fußpflege-Behand­lung steigt ständig. Fußpflege ist heute mehr als nur vorbeu­gende Gesundheitspflege.

Das Erlernen der Fußpflege führt beson­ders kosten­günstig in die beruf­liche Selbst­stän­dig­keit. Der Beruf ist für alle erlernbar. Gleich­zeitig sind die Fußpfle­ge­kunden leicht für die Kosmetik erreichbar.

Berufsbild 
Wer kann profes­sio­nelle Fußpflege ausüben?

Alle, die Freude an der Arbeit mit Menschen haben und einen wert­vollen Gesund­heits­dienst am Menschen erfüllen möchten.
Gerade die Arbeit am Menschen und mit dem Menschen macht diesen Beruf so attraktiv.

Vieles spricht für diesen Beruf:
  • er ist viel­seitig, verant­wor­tungs­voll und abwechslungsreich
  • er erfüllt soziale Aufgaben
  • er bietet mit wenig finan­zi­ellem Aufwand eine sichere Existenz
  • er gehört zu den perso­nen­be­zo­genen Dienst­leis­tungs­be­rufen und somit zu den Zukunfts­be­rufen unserer Gesellschaft

Wenn Sie aufgrund Ihrer persön­li­chen Einstel­lung zum Gesund­heits­wesen eine lohnende und selbst­stän­dige Arbeit über­nehmen wollen, dann bietet Ihnen die profes­sio­nelle Fußpflege die besten Möglich­keiten hierzu.

Natür­lich ist der Erfolg auch in diesem Beruf von der persön­li­chen Leis­tung und dem persön­li­chen Einsatz abhängig.

Wir unter­stützen Sie gerne, das notwen­dige fach­liche und persön­liche Know-how zu entwickeln.

Recht­li­cher Hinweis

Die Ausbildung in profes­sio­neller Fußpflege ist keine Ausbildung nach
§ 3 ff. Podo­lo­gen­ge­setz (z.B. zwei­jäh­rige Podo­logen-Ausbildung in Voll­zeit­form) und berech­tigt daher nicht zum Führen der entspre­chenden Berufs­be­zeich­nung nach § 1 Podologengesetz.
Damit bei es bei Ihnen zu keiner Verwechs­lung mit der 2-jährigen Ausbildung zum/zur Podologen/in oder staatl. aner­kannten „med. Fußpfleger/in“ kommt, spre­chen wir hier von: „profes­sio­nelle Fußpflege“.

Ausbildungsziel 

Durch die Ausbildung an unserer Schule werden die notwen­digen Kennt­nisse und Fertig­keiten erworben, um im Arbeits­feld “ Fußpflege“ erfolg­reich zu bestehen.
Mit der umfang­rei­chen prak­ti­schen und theo­re­ti­schen Unter­wei­sung erwerben die Schüler/innen alle erfor­der­li­chen Kenntnisse.

Nach erfolg­rei­cher Abschluss­prü­fung erhalten Sie ein Zeugnis und eine Urkunde, die Sie berech­tigt in der Fußpflege als Fach­kraft tätig zu sein.

Ausbildungsfächer 
Theorie
  • Anatomie
  • Ortho­pädie
  • Hygiene
  • Gesund­heits­lehre
  • Haut- und Nagelerkrankungen
  • diabe­ti­scher Fuß
  • Instru­menten- und Apparatekunde
  • Berufs­kunde

 

Praxis
  • Manu­elle und appa­ra­tive Behandlungsmethoden
  • Hand­ha­bung der Instrumente
  • Abtragen von Hornhaut
  • Behand­lung und entfernen von Hühneraugen
  • Behand­lung einge­wach­sener und verdickter Nägel
  • Zeigen von Druck­schutz­pols­tern und Spangen
  • Fuß- und Beinmassage

 

Zusätz­lich Firmen­prä­sen­ta­tion über:
  • Modernste Gerä­te­technik
  • Mobile Fußpflege
  • Fußpfle­ge­pro­dukte

 

Abschluss­prü­fung

Jede/r Lehrgangsteilnehmer/in muss mindes­tens 10 komplette Fußpflegen an einer ihr/ihm vertrauten Person durch­ge­führt haben, um zur Abschluss­prü­fung zuge­lassen zu werden.

Weitere Infor­ma­tionen fordern Sie bitte per E-Mail an.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen