Ausbildungsdauer
3 Monate
Unterrichtszeiten
Montag bis Mittwoch 18.00 – 21.00 Uhr
3 Monate
Montag bis Mittwoch 18.00 – 21.00 Uhr
Mindestalter 17 Jahre, Hauptschulabschluß
Die Nachfrage nach kompetenter Fußpflege-Behandlung steigt ständig. Fußpflege ist heute mehr als nur vorbeugende Gesundheitspflege.
Das Erlernen der Fußpflege führt besonders kostengünstig in die berufliche Selbstständigkeit. Der Beruf ist für alle erlernbar. Gleichzeitig sind die Fußpflegekunden leicht für die Kosmetik erreichbar.
Alle, die Freude an der Arbeit mit Menschen haben und einen wertvollen Gesundheitsdienst am Menschen erfüllen möchten.
Gerade die Arbeit am Menschen und mit dem Menschen macht diesen Beruf so attraktiv.
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Einstellung zum Gesundheitswesen eine lohnende und selbstständige Arbeit übernehmen wollen, dann bietet Ihnen die professionelle Fußpflege die besten Möglichkeiten hierzu.
Natürlich ist der Erfolg auch in diesem Beruf von der persönlichen Leistung und dem persönlichen Einsatz abhängig.
Wir unterstützen Sie gerne, das notwendige fachliche und persönliche Know-how zu entwickeln.
Die Ausbildung in professioneller Fußpflege ist keine Ausbildung nach
§ 3 ff. Podologengesetz (z.B. zweijährige Podologen-Ausbildung in Vollzeitform) und berechtigt daher nicht zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung nach § 1 Podologengesetz.
Damit bei es bei Ihnen zu keiner Verwechslung mit der 2-jährigen Ausbildung zum/zur Podologen/in oder staatl. anerkannten „med. Fußpfleger/in“ kommt, sprechen wir hier von: „professionelle Fußpflege“.
Durch die Ausbildung an unserer Schule werden die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um im Arbeitsfeld “ Fußpflege“ erfolgreich zu bestehen.
Mit der umfangreichen praktischen und theoretischen Unterweisung erwerben die Schüler/innen alle erforderlichen Kenntnisse.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zeugnis und eine Urkunde, die Sie berechtigt in der Fußpflege als Fachkraft tätig zu sein.
Jede/r Lehrgangsteilnehmer/in muss mindestens 10 komplette Fußpflegen an einer ihr/ihm vertrauten Person durchgeführt haben, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
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